Gebäude-Check für Eigentümer und Betreiber von Gebäuden

Erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Immobilie - machen Sie einen Gebäude-Check

Als Eigentümer oder Betreiber von Gebäuden bzw. als Verfügungsberechtigter sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und den jeweiligen Landesbauordnungen für die Verkehrssicherheit und die ordnungsgemäße Instandhaltung (Prüfung und ggf. Instandsetzung) Ihrer baulichen Anlagen verantwortlich. Dies gilt sowohl für private Eigentümer als auch für Bund, Länder und Kommunen.

TÜV NORD unterstützt Eigentümer und Betreiber von Hallen und anderen Gebäuden mit der bautechnischen Begutachtung relevanter Bauteile. Dadurch lassen sich Risiken und daraus resultierende Schäden frühzeitig vermeiden oder bestehende Schäden sicherheitstechnisch besser einschätzen.

Die frühzeitige Erkennung von Mängeln dient nicht nur der Abwehr von Sach- und Personenschäden, sondern auch dem Werterhalt Ihrer baulichen Anlage. Denn Mängel können oft kostengünstiger saniert werden, wenn sie frühzeitig erkannt werden.

Unsere Begutachtung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Sicherheitskonzeptes, das alle Eventualitäten berücksichtigt.

Warum ist es sinnvoll, einen Gebäude-Check durchführen zu lassen?

Tragische Praxisbeispiele haben gezeigt, dass Bauteile im Laufe der Zeit ihre ursprünglichen Materialeigenschaften einbüßen können, beispielsweise bei wiederholten extremen Wetterlagen. Darüber hinaus wurden in der Praxis viele Gebäude bautechnisch verändert, ohne dass die Standsicherheit dabei hinreichend berücksichtigt wurde (z. B. bei Dachsanierungen oder Nutzungsänderungen sowie der Belegung mit Solaranlagen).

Bisherige Untersuchungen haben gezeigt, dass ein hoher Anteil an Hallen und anderen Gebäuden sicherheitsrelevante Mängel aufweist. Aus Kostengründen oder aufgrund eines Mangels an fachkundigem Personal werden notwendige Instandhaltungsarbeiten nicht immer zeitnah umgesetzt. Die Brisanz von Schäden wird teilweise stark unterschätzt, wodurch hohe Risiken für die Gebäudesicherheit entstehen können.

Der Gebäude-Check umfasst ein zweistufiges Sicherheitskonzept für Hallen und Gebäude

Das Grundmodul stellt die Basis der sicherheitstechnischen Einschätzung dar und beinhaltet folgende Leistungen:

  • Alle frei zugänglichen Bereiche werden durch einen Sachverständigen einmalig begangen.
  • Der Sachverständige erstellt eine allgemeine Zustandsbeschreibung sowie eine Dokumentation offensichtlich erkennbarer Mängel an Bauteilen und beurteilt diese nach sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten (inklusive Fotodokumentation).
  • Auf Basis dieser Begutachtung werden Handlungsempfehlungen für weitere Maßnahmen ausgesprochen.

 

Das Zusatzmodul baut auf den Ergebnissen des Grundmoduls auf und kann verschiedene Leistungen enthalten, z.B.:

  • Die vorzulegenden statischen Planunterlagen werden in einem „Soll-Ist-Vergleich“ mit den aktuellen baulichen Gegebenheiten abgeglichen. So lassen sich etwaige zusätzliche Lasteintragungen feststellen, beispielsweise durch Umbaumaßnahmen, Dachsanierungen, Mobilfunk-, Solar- und Klimaanlagen.
  • Auf Basis der Erkenntnisse des Grundmoduls und der Ergebnisse der Durchsicht der Planungsunterlagen werden bei Bedarf eingehende Untersuchungen an wesentlichen Teilen der Tragkonstruktion durchgeführt.
  •  Wir bieten Ihnen die Überprüfung und Bestimmung von Materialeigenschaften in unserem anerkannten und akkreditierten Prüflabor an. Auf diese Weise können wir beispielsweise die Tragfähigkeit einzelner Bauteile bewerten.
  • Alle festgestellten Schäden und Objektabweichungen werden in einem Inspektionsbericht erfasst. Abschließend erfolgt eine Bewertung des Gebäudezustands.
  • Auf Basis aller Ergebnisse der gesamten Begutachtung werden spezifische Handlungsempfehlungen für weitere Maßnahmen ausgesprochen.

 

Die Durchführung des Gebäude-Checks erfolgt gemäß oder in Anlehnung an die folgenden Vorgaben und Regelwerke:

  • Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten, herausgegeben durch die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU)
  • RÜV, Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes
  • VDI-Richtlinie 6200, Standsicherheit von Bauwerken - Regelmäßige Überprüfung
  • DIN 1076, Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung
  • RI-EBW-PRÜF 2017, Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen nach DIN 1076
  • Individuellen Betreiberrichtlinien

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